Steinschlagreparatur für 0,- €
In der Regel werden Steinschlagreparaturen von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Glasschäden werden über die Teilkaskoversicherung abgerechnet, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Unser Tipp für Sie:
Achten Sie bei Abschluss Ihrer Autoversicherung darauf, dass Sie keine Werkstattbindung im Vertrag haben. Nur dann haben Sie bei einem Kasko- oder Glasschaden freie Werkstattwahl!
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diekarosserie@opelfischer.de
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